Haben Sie ein Unternehmen und sind Mitglied der Berufsgenossenschaft? Dann haben Sie bestimmt schon etwas über die Unfallverhütungsvorschriften, kurz: UVV, gehört. Die UVV stellt eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft dar: Arbeitgeber sind hiernach verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Der Überprüfung, welche nicht länger als 1 Jahr zurückliegen darf, unterliegen unter anderem technische Arbeits- und Hilfsmittel, die durch die Abnutzung und den Verschleiß eine Gefährdung für den Arbeitnehmer hervorrufen könnten.
Tragen Sie als Unternehmen regelmäßig dafür Sorge, dass der betriebssichere Zustand eingehalten und auch regelmäßig durch einen Sachkundigen überprüft wird! Dies ist besonders wichtig, da im Falle eines Unfalles die gesetzliche Unfallversicherung, in die Sie regelmäßig einzahlen, für die Aufwendungen der Unfallfolgen Ihres Arbeitnehmers die Kosten übernimmt.
Doch was passiert, wenn man den Vorgaben der UVV-Prüfung nicht Folge leistet? Bei Nichteinhaltung oder Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften kann das einem Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Gerade dann, wenn tatsächlich ein Unfall passiert und der Arbeitgeber aufgrund eines groben Verschuldens an der Verursachung des Unfalles beteiligt war.
Aber soweit muss erst gar nicht kommen! Als besonderen Service bieten wir Ihnen bei Germany Lift eine regelmäßige UVV-Prüfung Ihrer Arbeitsbühnen und Stapler durch unseren Sachkundigen an. Die durch Sie eigenständig beauftragte Überprüfung führen wir gemäß Unfallverhütungsvorschriften fachmännisch an Ihren Arbeitsgeräten durch und garantieren Ihnen somit einen betriebssicheren Zustand.
Gehen Sie auf Nummer sicher und vereinbaren Sie noch heute Ihren UVV-Prüfungstermin für Ihre Arbeitsbühnen – unser Serviceleiter steht Ihnen gern bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Ralf Hoffmann
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